Notfallbehandlung
Am Abend, an Feiertagen und am Wochenende ist der Notfallzahnarzt für Sie da.
Notfallzahnarzt
Bei zahnärztlichen Problemen versuchen Sie zunächst, Ihren eigenen Zahnarzt zu erreichen. Wenn Sie Ihren Zahnarzt oder einen allfälligen Vertreter nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an den Notfallzahnarzt.
Während der Woche (Montag bis Freitag) gelten die praxisüblichen Öffnungszeiten. Bei dringenden Notfällen gibt der Telefonbeantworter Auskunft über die Erreichbarkeit des Notfallzahnarztes.
Im Notfalldienst ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten werden in der Regel nur einfache Notfallbehandlungen durchgeführt. Die Bezahlung der entsprechenden Leistungen erfolgt bar. Bei Unfällen genügt der Nachweis einer Schweizerischen Unfallversicherung. Sie haben Anspruch auf eine detaillierte Rechnung mit Quittung und auf die erstellten Unterlagen.
Zahnunfall
Richtiges Verhalten bei einem Zahnunfall ist entscheidend. Melden Sie jeden Zahnunfall sofort Ihrem Zahnarzt! Informieren Sie ihn telefonisch darüber, was, wann, wo und wie geschehen ist, wie alt das Unfallopfer ist und ob Weichteile verletzt wurden. Ihr Zahnarzt entscheidet danach, ob und wie dringend eine Behandlung erfolgen muss. Fassen Sie einen herausgeschlagenen Zahn niemals an der Wurzel an und reinigen Sie ihn nicht! Transportieren Sie ihn in Milch oder in einem Plastiksäckchen mit etwas Speichel.